Liebe Fahrgäste,
hier finden Sie Antworten auf die häufigsten, an uns gestellten, Fragen. Klicken Sie einfach auf die jeweilige Überschrift und Sie erhalten die dazugehörigen Antworten. Wenn Sie noch andere Fragen haben, schreiben Sie uns: auskunft@bayerischeregiobahn.de.
A) Fahrschein
- Wo kann ich einen Fahrschein kaufen?
- Ich habe einen Fahrschein des AVV. Kann ich damit auch die BRB nutzen?
- Ich habe einen DB-Fahrschein. Kann ich damit auch die BRB nutzen?
- Ich habe ein Bayern-Ticket/Schönes-Wochenende-Ticket. Kann ich damit auch die BRB nutzen?
- Ich habe eine Jahreskarte des AVV/von der DB. Kann ich damit auch die BRB nutzen?
- Ich besitze eine BahnCard. Bekomme ich die Ermäßigung des Fahrpreises auch bei der BRB?
- Muss ich meinen Fahrschein entwerten?
B) Fahrscheinautomat
- Wo finde ich einen Fahrscheinautomat der BRB?
- Muss ich einen Aufpreis zahlen, wenn ich meinen Fahrschein erst im Zug erwerbe?
- Warum kann ich am Fahrscheinautomat im Zug nicht mit Kreditkarte bzw. EC-Karte bezahlen?
C) Fahrplan
- Wo erhalte ich einen aktuellen Fahrplan?
- Wie kann ich mich über Fahrplanänderungen informieren?
- Bleibt der Fahrplan immer gleich?
D) Fahrzeug
- Ich möchte mein Fahrrad mit in den Zug nehmen. Gibt es dafür einen speziellen Stellplatz?
- Muss ich für die Beförderung meines Fahrrads bezahlen?
- Gibt es eine Toilette in den Zügen der BRB?
- Ich bin mobilitätsbehindert. Kann ich problemlos bei den Zügen ein- und aussteigen?
- Gibt es einen speziellen Stellplatz für Kinderwägen und/oder Rollstühle?
- Kann ich mir einen Sitzplatz reservieren?
- Warum gibt es bei der BRB keine 1. Klasse?
E) Service
- Ich brauche Beratung und möchte meinen Fahrschein persönlich kaufen. Wo ist dies möglich?
- Ich habe etwas in einem Fahrzeug der BRB verloren. Wie kann ich es wiederfinden?
F) Fahrgastrechte
- Wann erhalte ich eine Entschädigung?
- Kann ich mit einem anderen Zug weiterfahren, wenn mein Zug Verspätung hat?
- Bekomme ich bei Nichtantritt oder Abbruch der Reise wegen Verspätung, Zugausfall oder Anschlussverlust meine Fahrkarte erstattet?
- Bekomme ich zusätzliche Kosten, die mir aufgrund der Verspätung entstanden sind, erstattet?
- Welche Voraussetzungen sind notwendig, damit ich meine Fahrgastrechte geltend machen kann?
- Gelten die gleichen Regeln auch für Verkehrsverbünde und Landestarife?
- Was gilt bzgl. der internationalen Eisenbahntarife?
- Was ist das Servicecenter Fahrgastrechte?
G) Sonstiges
- Mein Verein/meine Firma/meine Gruppe plant einen Ausflug mit der BRB. Besteht die Möglichkeit einer Sonderfahrt?
Zuletzt aktualisiert 26.11.2009